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BIM in der HOAI
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BIM in der HOAI 202X: Ein Zwischenbericht

Bereits seit mehreren Jahren stellt sich für Planungsbüros bei der Implementierung von BIM in das tägliche Planungsgeschäft die Frage, wie sich die Anwendung der BIM-Methode auf das Honorar auswirkt bzw. auswirken kann.

Sowohl in der Ausgabe von 2013 als auch in der Ausgabe von 2021 der HOAI fand die BIM-Methode nur als besondere Leistung für die Objektplanung in der Leistungsphase 2 Berücksichtigung. Zusätzlich wurde jedoch 2019 durch das AHO Heft 11 „Leistungen Building Information Modeling -Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI“ eine Orientierung für Grund- und besondere Leistungen bezüglich BIM geschaffen. Da es sich bei den AHO-Schriftreihen jedoch nur um „unverbindliche Honorierungsempfehlungen und Praxishilfen“ handelt, muss deren vertragliche Gültigkeit explizit vereinbart werden.

Im Koalitionsvertrag wurde durch die Bundesregierung festgelegt, die HOAI und deren Leistungsbilder zu überarbeiten. In diesem Rahmen soll auch die Planungsmethode BIM umfangreich Einzug in die Verordnung erhalten. Die hierfür durchgeführte Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI wurde in einem Endbericht zusammengefasst. Welche ersten Erkenntnisse sich hieraus für das Zusammenspiel von BIM und der HOAI ergeben, soll in diesem Artikel betrachtet werden.

Digitalisierung

Die Bedeutung von BIM und digitaler Planung wächst kontinuierlich. Gleichzeitig ist es das Ziel, dass die HOAI unabhängig von den angewendeten Methoden bleibt. Bereits bestehende Besondere Leistungen im Bereich Digitalisierung oder BIM (HOAI 2021) wurden aus den entsprechenden Leistungsbildern gestrichen. Weiterhin wurde die Verordnung um eine Definition für BIM erweitert:

„Building Information Modeling (BIM) bezeichnet bei Flächen-, Objekt- und Fachplanungen eine kooperative Arbeitsmethode mit digitalen und elementbasierten Modellen. Dazu werden in verschiedenen Detaillierungsstufen Geometrien und Informationen digital abgebildet und über eine gemeinsame Datenumgebung zwischen den Beteiligten ausgetauscht.“

Diese Definition unterscheidet sich zu den gängigen Definitionen darin, dass sich hier nur auf die Anwendung von BIM in der Planungsphase bezogen wird.

Der Regelprozess als Fundament für BIM-Projekte

Ein weiteres zentrales Element der Anpassungen ist der neu eingeführte Regelprozess „BIM“ als Teil der Grundleistungen. Dieser Regelprozess bildet das Fundament für die Integration der BIM-Methode in die Planung. Es wird betont, dass der Regelprozess selbst keinen zusätzlichen Wert schafft, sondern als Grundlage dient, um BIM-Projekte entsprechend der HOAI-Grundleistungen im Planungsprozess anzuwenden.

·Der BIM-Regelprozess umfasst:

Besondere Leistungen für den BIM-Kontext

Über den Regelprozess hinaus werden besondere Leistungen herausgearbeitet, die spezifisch auf die Anforderungen von BIM-Projekten abgestimmt sind.

Dabei werden zusätzliche Aufwände zu den verschiedenen Projektphasen berücksichtigt. So wird beispielsweise das „Mitwirken beim Erstellen von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)“ als Besondere Leistung honoriert. Auch das „Erstellen eines digitalen Bestandsmodells“ wird als eine solche Leistung gesehen. Diese Leistungen sind wegweisend und unterstützend für eine frühe Implementierung der BIM-Methode im Projekt.

Die Besondere Leistung „ Bereitstellen von technisch bereinigten Fachmodellen in einem über die Anforderungen des Planungsablaufs hinausgehenden Turnus“ ist ebenfalls hervorzuheben. Hiermit wird es den Planenden ermöglicht, unverhältnismäßige data-drops auch monetär geltend machen zu können.

Weiterhin werden auch verschiedene Prozesse und Anwendungen der BIM-Methode im Rahmen der Objektbetreuung als besondere Leistungen aufgelistet. Diese sind beispielsweise das „Erfassen und Auswerten des Baufortschritts in digitalen Modellen“ oder die „Modellbasierte Aufmaßprüfung“

Ungeklärte Honorarfrage im Kontext von BIM

Trotz dieser wegweisenden Entwicklungen bleibt die Frage der Honorierung für BIM-Projekte ungelöst. Ein bevorstehendes Honorargutachten soll die Auswirkungen des Regelprozesses und besonderer Leistungen auf die Vergütung klären. Diese Diskussion ist entscheidend, da die Integration von BIM als eine Verbesserung der Planungsergebnisse betrachtet wird, deren Wert noch genau definiert werden muss.

Blick in die Zukunft: Flexibilität und Alternative Formen der Projektentwicklung

Zusätzlich zu den konkreten Neuerungen betont die Debatte über alternative Formen der Projektentwicklung die Branche Flexibilität und Anpassungsbereitschaft. Es wird über Teilbewertungen und mögliche Anpassungen in der Honorarstruktur nachgedacht. Diese Entwicklungen zeigen, dass die HOAI kontinuierlich den sich wandelnden Anforderungen der Baubranche angepasst werden soll.

Fazit

Die aktuellen Neuerungen in der HOAI markieren einen Meilenstein in der Integration von BIM in die traditionellen Planungsprozesse. Der Regelprozess und die besonderen Leistungen bieten nicht nur einen klaren Rahmen, sondern setzen auch einen wichtigen Impuls für die Anwendung von BIM in Projekten. Während die Honorarfrage noch auf Antworten wartet, signalisiert die Branche einen entschlossenen Schritt in Richtung digitaler Innovation und Anpassung an moderne Planungsmethoden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie diese Veränderungen die Architektur- und Ingenieurbranche nachhaltig beeinflussen werden.

Quellen [09.02.2024]

https://bau-vergabe-recht.de/aho-hoai/

AHO Heft 11 - Leistungen Building Information Modeling -
Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)

Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI (ID353) Endbericht

Jakob Macdonald
BIM Koordinator TGA